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Infobroschüre: Heilfürsorge für Soldaten
  • Erfahren Sie, welche Vorteile Sie durch eine Anwartschaft erlangen
  • Finden Sie heraus, ob eine Anwartschaft für Sie Sinn macht.
  • Buchen Sie sich bei Bedarf ein Beratungsgespräch um weitere Informationen zu erhalten.
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Heilfürsorge für Soldaten in Niedersachsen
Als Heilfürsorgeberechtigter sollten Sie Ihre Absicherung im Blick haben und wir sagen Ihnen auch warum. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten!
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Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich mich als Heilfürsorgeempfänger versichern?
Als Empfänger von Heilfürsorge übernimmt Ihr Dienstherr 100 % Ihrer Krankheitskosten. Da diese jedoch in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) entspricht, empfiehlt es sich, den Schutz mit privaten Zusatzversicherungen zu ergänzen. Zusätzlich sollte für die Zukunft vorgesorgt werden: Denn spätestens mit Beginn der Pension entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge und Sie erhalten stattdessen eine Beihilfe. Diese deckt aber im Gegensatz zur Heilfürsorge nicht 100 % der Kosten ab. In Deutschland ist jedoch eine vollständige Absicherung der Krankheitskosten verpflichtend. Daher müssen Sie die Restkosten selbst absichern. Um heute schon für diese Zeit vorzusorgen gibt es die Möglichkeit eine Anwartschaft zu vereinbaren.
Was ist eine kleine Anwartschaft?
Die kleine Anwartschaftsversicherung beinhaltet ein Wechselrecht in eine private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte der Barmenia ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei Vereinbarung der kleinen Anwartschaft stellen Sie einen Antrag auf Ihren Wunschtarif und beantworten die Gesundheitsfragen. Egal, wie sich dann Ihre persönliche Gesundheitssituation ändert, benötigen Sie bei einem Wechsel in unsere private Krankenversicherung für Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder Zusatzversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung. So vermeiden Sie das Risiko, in ein paar Jahren wegen Vorerkrankungen nicht mehr in die private Krankenversicherung wechseln zu können.
Was ist eine große Anwartschaft?
Die große Anwartschaft bietet das gleiche Wechselrecht, wie die kleine, hat aber zusätzlich noch folgenden Vorteil: Wenn Sie von der großen Anwartschaftsvereinbarung später in die private Krankenversicherung für Beamte der Barmenia wechseln, erfolgt dieser Wechsel unter Berücksichtigung Ihres bisherigen Eintrittsalters. Das heißt, dass bei Abschluss der großen Anwartschaft nicht nur Ihr Gesundheitszustand, sondern auch Ihr Alter "eingefroren" wird. So sichern Sie sich für Ihre Zukunft die heutigen Konditionen für eine bestmögliche Krankheitskostenabsicherung. Sowohl neben der kleinen als auch neben der großen Anwartschaft, können Sie Ihren aktuellen Schutz über die Heilfürsorge sinnvoll mit privaten Zusatzversicherungen ergänzen.
Welche Versicherung benötige ich als Empfänger von Heilfürsorge?
Als Heilfürsorgeberechtigter erhalten Sie von Ihrem Dienstherren eine 100%ige Kostenübernahme Ihrer Krankheitskosten. Eine zusätzliche prozentuale Absicherung über eine private Krankenversicherung, wie beim Bezug von Beihilfe, ist nicht erforderlich. Sie können Ihren Schutz über die Heilfürsorge jedoch sinnvoll mit Zusatztarifen wie einer Zahn- oder Krankenhausversicherung ergänzen. Da der Anspruch auf Heilfürsorge spätestens mit der Pension wegfällt, macht es Sinn, für diesen Zeitpunkt mit einer sogenannten Anwartschaft vorzusorgen. so können Sie zu besonderen Konditionen in die private Krankenversicherung wechseln. Was in jedem Fall erforderlich ist, ist der Abschluss einer separaten Pflegepflichtversicherung, da die Heilfürsorge hier keinerlei Leistungen vorsieht.
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